Preise für Homöopathische Beratung und Behandlung

Preisinformation (Stand: 1/11)

Erstanamnese

Erwachsene
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Säuglinge und Kleinkinder bis 3 Jahre



180,- €
150,- €
100,- €

Nachfolgetermine

Anteilig pro Stunde



72,- €

Hausbesuche und andere Leistungen

Berechnung erfolgt nach der GebüH
(Gebührenordnung für Heilpraktiker)


Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung kann eine Abrechnung nur nach Zeitaufwand erfolgen.

Telefonische Beratungen werden ebenfalls nach dem entstandenen Zeitaufwand abgerechnet.

Anamnesepreise sind Festpreise.




Homöopathierelevante Auszüge aus der GebüH
(Gebührenordnung für Heilpraktiker)

i.d.R. erfolgt eine Erstattung durch private Krankenversicherung,
Anamnese nur zum Teil lt. GebüH



Geb.-Ziffer
Leistung
Betrag in
€/min
Betrag in
€/max.

1
Eingehende Untersuchung
12,27 €
20,45 €
2
Erhebung der homöopathischen Anamnese - nach biografischen und homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten
15,34 €
40,90 €
2.1
Homöopathische Folgeanamnese
15,34 €
40,90 €
2.2
Erhebung der Fremdanamnese ü.e. Kranken
15,34 €
40,90 €
2.3
Repertorisation im akuten Krankheitsfall
15,34 €
40,90 €
3
Kurzinformation / Wiederholungsverordnung
3,15 €
4,09 €
4
Eingehende Beratung
16,36 €
24,54 €
5
Beratung, auch telefonisch
8,18 €
20,45 €
6
Beratung außerhalb der Sprechstunde
16,87 €
24,54 €
7
Beratung bei Nacht
19,43 €
28,12  €
8
Beratung an Sonn- und Feiertagen
15,34 €
26,59 €
9.1
Hausbesuch bei Tag
21,47 €
29,14 €
9.2
Eilbesuch
24,03 €
31,70 €
9.3a
Hausbesuch nachts
27,10 €
36,30 €
9.3b
Hausbesuch an Sonn- und Feiertagen
27,10 €
36,30 €
10.1a
Wegegeld bis 2 km
3,58 €
3,58 €
10.1b
Wegegeld 2 bis 5 km
7,16 €
7,16 €
10.1c
Wegegeld 5 bis 10 km
10,23 €
10,23 €
10.1d
Wegegeld 10 bis 25 km
15,34 €
15,34 €

Die Ziffern 10.5, 10.6 und 10.7 (jeweils bis h) regeln die Vergütung für Kilometergeld bei Hausbesuchen. Die hier aufgeführten Gebührenziffern sind im Wesentlichen die relevanten Gebührenziffern für homöopathische Behandlungen.
Die Gebührenordnung zum Download als PDF-Datei >>>
Gebührenordnung für Heilpraktiker